
Mit unserer Kanzlei können Sie völlig unkompliziert in Verbindung treten, sei es durch einen Telefonanruf, ein Faxschreiben, eine E-mail oder auch auf die "traditionelle Weise" mit einem Brief. Sie können sich dabei auch gerne der englischen oder französischen Sprache bedienen. Ein solcher erster Kontakt für kurze Auskünfte zu bestimmten Kostenfragen oder für Ratschläge zu kurzen Standard-Rechtsfragen ist für Sie mit keinen Kosten verbunden, wenn Sie in Ihrer Kontaktaufnahme ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie eine kostenlose, erste anwaltliche Kurzantwort wünschen.
Vereinfacht gesagt gilt prinzipiell als tarifliche Bewertungsgrundlage der Wert des Vertragsgegenstandes oder die Höhe des Streitwertes. Damit wird die Wertigkeit der Angelegenheit in einer Geldsumme dargestellt. Weiters wird nach der anwaltlichen Leistungsart unterschieden: Ist beispielsweise die Vertretung in einer gerichtlichen Streitverhandlung oder einem Gewerberechtsverfahren notwendig, wird dies anders berechnet, als die Errichtung eines Vertragswerkes oder die Abfassung einer Berufungsschrift an eine übergeordnete Rechtsinstanz.
Bei bestimmten Leistungen wie Akteneinsichtnahmen, Behördenverhandlungen, Inaugenscheinnahme, Konferenzen udgl., bemessen sich die Kosten auch nach der Verrichtungsdauer.
Die Kosten können sich somit nach drei Gesichtspunkten bemessen:
Eine detaillierte Informationsbroschüre können Sie hier abrufen.
Wenn es Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer gerechtfertigten Ansprüche an den nötigen finanziellen Mitteln für eine anwaltliche Vertretung fehlt, leiten wir Sie gerne zur Inanspruchnahme der sogenannten "Verfahrenshilfe" an. Dabei können Sie den Erlaß diverser Gebühren, Sachverständigenkosten etc. sowie die kostenlose Beigebung eines Rechtsanwaltes beantragen, auf deren Gewährung Sie in Abhängigheit von Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation gesetzlichen Anspruch haben.
Soweit der Klient mit uns nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung (z.B. Zeithonorar, Pauschalhonorar) trifft, kommt es insbesondere zur Anwendung des österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) und der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).
Für alle rechtlichen Fragen raten wir Ihnen, Ihren Rechtsvertreter lieber zu früh als zu spät in Anspruch zu nehmen. Verspätete rechtliche Maßnahmen lassen sich oft nicht oder nur unter großem Aufwand, der sich natürlich entsprechend auf die Kostenseite auswirkt, nachholen. Es gilt grundsätzlich wie es treffend einer Informationsbroschüre der Österreichischen Rechtsanwaltskammer zu entnehmen ist: Was ein Anwalt kostet, erfahren sie am Anfang - was kein Anwalt kostet, erst am Ende!
Bei behördlichen Verfahren empfiehlt es sich, dass Sie auf den Ihnen zugehenden Postsendungen den Zustelltag oder bei Postzustellversuchen den Tag der erstmaligen Hinterlegungsanzeige vermerken. Der Grund für die Sinnhaftigkeit eines solchen Vermerkes liegt darin, dass bei behördlichen Postzustellungen mit dem erstmaligen Zustellversuch oftmals ein Fristenlauf in Gang gesetzt wird. In dringenden Fällen sollten Sie Ihren Anwalt unverzüglich telefonisch kontaktieren und die auf dem Schriftstück genannte Behörde samt angegebener Geschäftszahl durchgeben. Solche Fristen werden für Ihre umfassende Rechtsvertretung meist dringend benötigt, so dass Sie diese Kontaktierung nicht bis auf die letzten Tage der eingeräumten Frist aufschieben sollten. Sammeln Sie möglichst auch alle bezughabenden Unterlagen, Urkunden, Beweismittel, Versicherungsunterlagen, Fotos, Adressen von Zeugen und Beteiligten, möglichst mit Geburtsdatum, und übergeben Sie diese rechtzeitig an Ihre Kanzlei - möglichst schon zur Durchsicht und Vorbereitung Ihres ersten Gesprächs. Dadurch sparen Sie Zeit und unnötige Kosten.
Machen Sie keinerlei Zugeständnisse, auch nicht gegenüber dem Vertreter oder Versicherer Ihres Gegners. Unterschreiben Sie möglichst auch keine Erklärungen von dieser Seite, solange Ihre rechtlichen Interessen nicht von qualifizierter Seite gebührend geprüft wurden. Sollten Sie von Vertetern der Gegenseite kontaktiert werden, vermeiden Sie vermeintlich "genaue" Hergangsschilderungen und verweisen Sie auf Ihre anwaltliche Vertretung, an die Sie sich jederzeit direkt wenden können. Sämtliche Schreiben, die Sie vom Gegner oder seinem Vertreter bzw. seinem Versicherer erhalten, sollten Sie unverzüglich und vollständig an Ihre Kanzlei übermitteln.
Treten Sie Ihre Forderung nicht an eine Reparaturfirma ab, bevor Sie eingehend rechtlich beraten wurden. Vor allem unterschreiben Sie gegenüber der Gegenseite keinerlei Erklärungen über die Befriedigung Ihrer Ansprüche durch so genannte "Abfindungszahlungen".