Versicherung & Liegenschaft
Was tun, wenn...
... Sie eine bebaute Liegenschaft erworben haben und sich fragen, ob Sie die vom Voreigentümer abgeschlossene Bündelversicherung per sofort aufkündigen können?
Aus Anlaß der grundbücherlichen Eintragung des erworbenen Eigentumsrechtes haben Sie als Liegenschaftserwerber nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach grundbücherlicher Eintragung des Eigentumsrechtes den hiezu bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Diese Einmonatsfrist beginnt dabei mit dem Tag der Zustellung des Grundbuchsbeschlusses über die Eigentumseintragung zu laufen. Wenn die Kündigung nach Ablauf der Einmonatsfrist beim Versicherer einlangt, ist sie nicht mehr rechtsgültig und es gehen alle Rechte und Pflichten aus der bestandenen Gebäudeversicherung auf den Liegenschaftserwerber über.
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