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Pacta sunt servanda

Foto: Rainer Sturm / aboutpixel.de

 

Schon im römischen Recht galt der Grundsatz: "Verträge sind einzuhalten." Heutzutage wird nahezu jeder Bereich des menschlichen Zusammenlebens durch Verträge geregelt und bestimmt.

 

Die folgende Auflistung ist selbstverständlich nur ein Auszug des Leistungsspektrums, das wir in punkto Vertragsgestaltung anbieten. Wenn man unsere Kompetenz auf diesem Gebiet etwas marktschreierisch formulieren wollte, könnte man sagen: Wenn es um Verträge geht, die hohe Ansprüche befriedigen sollen, sind Sie bei uns immer richtig.

 

Hervorragend konzipierte Verträge sind nämlich ganz im Sinne unseres Hauptanliegens, der außergerichtlichen Streitbeilegung, denn nichts wirkt streitvermeidender als ein im Vorhinein wohldurchdachter, auf breitem Konsens aller beteiligten Parteien basierender Vertrag.


Wobei wir Sie beraten können - ein Auszug

 

  • Kaufverträge jeder Art,
  • Schenkungsverträge,
  • Miet- und Pachtverträge,
  • Wohnungseigentums- und -teilungsverträge,
  • Ehe- und Adoptionsverträge,
  • Darlehens-, Kredit- und Pfandverträge,
  • Finanzierungsverträge jeder Art,
  • Arbeitsverträge,
  • Nationale und internationale Vertriebsverträge,
  • Leasing- und Franchisingverträge,
  • Werkverträge
  • und viele andere mehr.


Was Sie beachten sollten

Kontaktieren Sie uns möglichst, bevor Sie in Verhandlungen treten, denn nur so können Ihre Wünsche am besten berücksichtigt werden. Umso weiter die Verhandlungen fortgeschritten sind, umso schwerer wird es, Bedingungen auszuhandeln.

Wir beraten Sie auch gerne über die Vergebührung von Verträgen - wenn eine Vertragsgestaltung nicht zielführend ist, scheuen wir uns nicht, Ihnen auch das mitzuteilen.


Vergessen Sie nicht: Wer für eine wertvolle Anschaffung viel Geld ausgibt, sollte nicht beim Vertrag sparen, denn sonst kann der unbeschwerten Freude schnell ein böses Erwachen folgen!